Power to Gas kann entscheidend zum Erfolg der Energiewende beitragen: Es integriert erneuerbare Energien in die verschiedenen Energieverbrauchsbereiche und kann dabei im Gegensatz zu vielen anderen Technologien vorhandene Erdgas-Infrastrukturen nutzen. Um Power to Gas zur Marktreife zu verhelfen, muss der energiewirtschaftliche Rahmen allerdings noch angepasst werden. Welche fünf Stellschrauben die Politik dafür justieren muss, haben die Mitglieder der dena-Strategieplattform Power to Gas kürzlich auf ihrer Jahreskonferenz in Berlin dargelegt.
„Die Power-to-Gas-Technologie ist ausgereift und steht zum Einsatz zur Verfügung“, so Ulrich Benterbusch, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur (dena). „Unter den aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich der Einsatz entsprechender Anlagen jedoch nicht. Und das verhindert weitere Investitionen in die vielseitige und zukunftsträchtige Technologie.“
Die fünf Stellschrauben der dena-Strategieplattform Power to Gas:
Die novellierten EU-Richtlinien über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen müssen schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies erfolgt über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Wichtig ist insbesondere die Erweiterung der Liste der Biokraftstoffe um erneuerbare Kraftstoffe, die nicht aus Biomasse, sondern mittels erneuerbaren Stroms hergestellt werden.
Das Vergütungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) setzt keine Anreize, um Strom zu speichern. So behindert die Härtefallregelung im EEG die Entwicklung und den Einsatz von Speicherlösungen. Denn erneuerbarer Strom wird auch dann vergütet, wenn er gar nicht verbraucht oder in das Netz eingespeist werden kann. Diese Regelung gilt es zu überarbeiten, um einen Anreiz für die Stromspeicherung zu schaffen.
Um eine breite Markteinführung von Power to Gas bei wirtschaftlichem Anlagenbetrieb zu ermöglichen, sind politisch flankierte Maßnahmen notwendig. Dazu gehört die zügige Umsetzung der Mehrfachanrechnung erneuerbarer Gase im Kraftstoffmarkt im nationalen Recht. Nur so wird es gelingen, bis zum Jahr 2022 Power-to-Gas-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 1.000 MW in Deutschland aufzubauen und die damit verbundenen industrie- und energiepolitischen Chancen zu nutzen.
Die nach derzeitigem Stand am Ende des Jahres 2018 auslaufende Energiesteuerermäßigung für Erdgas- und Autogaskraftstoffe muss verlängert werden. Darauf ist bei der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2016 hinzuwirken.
Power-to-Gas-Anlagen sind keine Letztverbraucher und sollten zukünftig nicht mehr als? solche eingestuft werden. Dadurch werden sie von nicht sachgerechten Abgaben und Umlagen für den Strombezug entlastet.
Die Strategieplattform Power to Gas unterstützt die Weiterentwicklung dieser Systemlösung. Sie wird von der dena gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Forschung und Verbänden umgesetzt.
Beim Power-to-Gas-Verfahren werden mithilfe von erneuerbarem Strom Wasserstoff und Methan erzeugt. Das Gas kann im vorhandenen Erdgasnetz transportiert und gespeichert und anschließend vielseitig genutzt werden, sei es zur Erzeugung von Wärme oder als Kraftstoff. Auch eine Rückverstromung ist bei Bedarf möglich.
Detaillierte Informationen zu Power to Gas, zur Strategieplattform und zu den fünf Stellschrauben stehen unter www.powertogas.info zur Verfügung.
Source: Deutsche Energie-Agentur GmbH, Pressemitteilung, 2015-06-18.